Artikel 1. Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Restaurant Pieterman Volendam: der Benutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auftraggeber: die Gegenpartei von Restaurant Pieterman Volendam.

Artikel 2 Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen dem Restaurant Pieterman Volendam und einem Kunden, auf den das Restaurant Pieterman Volendam diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
  2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Artikel 3: Angebote und Ausschreibungen

  1. Die Angebote des Restaurants Pieterman Volendam sind freibleibend und gelten 14 Tage, sofern nicht anders angegeben. Das Restaurant Pieterman Volendam ist nur dann an seine Angebote gebunden, wenn die Gegenpartei deren Annahme innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt, sofern nicht anders angegeben.
  2. Aufträge zur Organisation von Tagungen im weitesten Sinne des Wortes (mit oder ohne Vollverpflegung), bei denen der Preis von der Anzahl der Teilnehmer abhängig gemacht wird und diese Anzahl zum Zeitpunkt des Auftrags vorläufig angegeben wird, werden nur unter der Bedingung angenommen, dass die Gegenpartei das Restaurant Pieterman Volendam mindestens fünf Werktage vor der Veranstaltung über die korrekte Anzahl der Teilnehmer informiert. Das Restaurant Pieterman Volendam hat das Recht, dies schriftlich zu verlangen.
  3. Die Preise für die (vollständige oder unvollständige) Verpflegung werden auf der Grundlage der von der Gegenpartei angegebenen Personenzahl berechnet. Es gelten die in Artikel 5 festgelegten Zahlungsbedingungen. Wurde bei der Bestellung keine Reservierung bezüglich der Teilnehmerzahl vorgenommen, wird der Mehrverbrauch nachträglich auf Basis einer Nachkalkulation in Rechnung gestellt. Wenn die Gegenpartei ihrer Verpflichtung zur Angabe der Teilnehmerzahl nicht nachkommt, ist das Restaurant Pieterman Volendam berechtigt, den Preis auf der Grundlage der vorläufig angegebenen Teilnehmerzahl zu berechnen.
  4. Das Restaurant Pieterman Volendam ist berechtigt, der Gegenpartei Preiserhöhungen, die nach Abschluss des Vertrages eintreten, auf der Grundlage des Preisindexes für den Familienverbrauch oder eines an dessen Stelle tretenden Indexes in Rechnung zu stellen. Preiserhöhungen auf der Grundlage der vorgenannten Indexzahl werden der Gegenpartei erst ab dem 1. Januar des Jahres in Rechnung gestellt, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der betreffende Vertrag geschlossen wurde.

Artikel 4: Verzug

  1. Wenn der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend ist, werden die zusätzlichen Kosten, die dem Restaurant Pieterman Volendam entstehen, dem Kunden in Rechnung gestellt.
  2. Erhebliche Verspätungen, die durch den Kunden verursacht werden, können dazu führen, dass die Termine (teilweise) abgesagt werden, ohne dass der Kunde ein Recht auf Rückerstattung hat.

Artikel 5: BEZAHLUNG

  1. Bei einem Gesamtbetrag von ¤ 1.000 oder mehr zahlt der Kunde 25 % des Gesamtpreises bei Unterzeichnung des Vertrags. Der Restbetrag wird dem Restaurant Pieterman Volendam nach Beendigung der Leistungen in bar, per Überweisung oder per elektronischer Zahlung überwiesen.
  2. Wenn die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, hat das Restaurant Pieterman Volendam das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention oder Inverzugsetzung aufzulösen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat. Dies alles unbeschadet aller Rechte von Pieterman Restaurant Volendam.
  3. Alle anfallenden Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Restaurant Pieterman Volendam | Pieterman 8 | 1131PW Volendam | T 0299 32 33 92 | E info@restaurantpieterman.nl | www.restaurantpieterman.nl | Restaurant Pieterman Volendam

Artikel 6 - Verpflegung

  1. Das Catering wird ausschließlich vom Restaurant Pieterman Volendam selbst durchgeführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes zwischen dem Restaurant Pieterman Volendam und dem Kunden vereinbart.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpflegungskosten, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an das Restaurant Pieterman Volendam zu zahlen.
  3. Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 14 Tagen nachkommt, ist er in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und der Betrag, den er Restaurant Pieterman Volendam schuldet, erhöht sich um die gesetzlichen Zinsen und außergerichtlichen Inkassokosten. Diese außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf 115 €.

Artikel 7: Stornierung durch den Kunden

  1. Im Falle einer Stornierung nach der endgültigen Bestätigung ist der Kunde immer verpflichtet, eine Verwaltungsgebühr von 25 € zu zahlen.
  2. Im Falle einer Stornierung zwischen 2 und 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin ist der Kunde verpflichtet, 20% des Gesamtpreises zu zahlen.
  3. Im Falle einer Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor dem Liefertermin ist der Kunde verpflichtet, 50% des Gesamtpreises zu zahlen.
  4. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Liefertermin ist der Kunde verpflichtet, 100% des Gesamtpreises zu zahlen.
  5. Die Stornierung kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen, wobei die Stornierung vorzugsweise so früh wie möglich telefonisch mitgeteilt werden sollte.

Artikel 8: Stornierung durch das Restaurant Pieterman Volendam

  1. Das Restaurant Pieterman Volendam ist berechtigt, den Vertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen. Unter höherer Gewalt wird jeder vorhersehbare oder unvorhersehbare, vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand verstanden, der die Erfüllung des Vertrages durch das Restaurant Pieterman Volendam in einem solchen Maße behindert, dass die Erfüllung vernünftigerweise unmöglich oder schwierig wird. Zu diesen Umständen gehören auch solche Umstände in Bezug auf Personen und/oder Dienstleistungen und/oder Einrichtungen, derer sich das Restaurant Pieterman Volendam bei der Erfüllung des Vertrags bedienen möchte, sowie alles, was für das Vorgenannte als höhere Gewalt oder als aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt. Wenn möglich, wird das Restaurant Pieterman Volendam der Gegenpartei (a) eine Ersatzmöglichkeit zum vereinbarten Zeitpunkt oder in einem anderen Zeitraum zu denselben Bedingungen anbieten.
  2. In dem in Absatz 1 genannten Fall hat die Gegenpartei das Recht, die vom Restaurant Pieterman Volendam angebotene Alternative abzulehnen. Eine Ablehnung muss dem Restaurant Pieterman Volendam spätestens eine Woche nach dem Angebot schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls wird das Angebot angenommen.

Artikel 9. Teilweise Annullierung

  1. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gelten die Stornierungsbestimmungen in Artikel 7 dieser Bedingungen.
  2. Für zusätzliche Teilnehmer, die nicht 48 Stunden vor der Lieferung gemeldet wurden, wird eine angemessene Zusatzgebühr erhoben.

Artikel 10. Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Kunde und seine Gäste und Mitarbeiter am Eigentum des Restaurants Pieterman Volendam, seiner Mitarbeiter oder Dritter verursachen.

Artikel 11. Beanstandungen

  1. Etwaige Beschwerden über die erbrachten Leistungen, einschließlich der Verpflegung, sollten sofort am Abend selbst gemeldet werden.
  2. Das Restaurant Pieterman Volendam kann niemals für einen höheren Betrag als den vereinbarten Gesamtbetrag haftbar gemacht werden.

Artikel 12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf diese Bedingungen und auf alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen und den unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Amsterdam vorgelegt.
  3. Streitigkeiten gelten ab dem Zeitpunkt als gegeben, zu dem eine der Parteien die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzt.